Die Planung und Genehmigung für die Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung erfolgt nach dem Abfallrecht, hier: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Die zuständige, federführende Behörde ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA). Eine formale Beteiligung der Öffentlichkeit ist in diesem Verfahren NICHT vorgesehen. Die MDSE informiert Politik, Behörden und interessierte Bevölkerung laufend über den Stand der Arbeiten und ist für Hinweise und Fragen offen.