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FAQ

Häufig gestellte Fragen

FAQ
Was liegt in der Deponie „Grube Johannes“?

Bei der Deponie handelt es sich um ein ehemaliges Tagebaurestloch, das seit 1921 zur Abfallablagerung genutzt wurde. Vornehmlich diente die Deponie als industrielle Absetzanlage des ehemaligen VEB Filmfabrik Wolfen zur Einspülung von Zelluloserückständen. Der Deponiekörper besteht daher überwiegend aus Zellulose- und Ligninschlamm sowie Kraftwerksaschen (Braunkohle). Diese Komponenten liegen in einigen Bereichen getrennt vor, sind aber auch über Bereiche mehr oder weniger stark im Gemisch abgelagert. Bis 1989 gelangten etwa 2,3 Mio. m³ Reststoffe im Restloch der Grube Johannes (Silbersee) zur Ablagerung. Aufgrund einer Reihe direkt eingeleiteter sowie bei Abbauprozessen gebildeter toxischer Inhaltsstoffe, stellt der Schlammkörper ein Gefahrenpotential dar.

Gehen von den Arbeiten an der Deponie “Grube Johannes“ Gefahren für die angrenzende Wohnbebauung aus?

Die vorliegenden Planungs- und Genehmigungsunterlagen betreffen konkret die Sicherung und Rekultivierung der Deponie „Grube Johannes“. Es erfolgte zunächst die Sicherung der Böschungsbereiche im Norden und Westen zur Gewährleistung der Standsicherheit. Diese Baumaßnahmen sollten keinen Einfluss auf die Bausubstanz in der Umgebung haben, da hierbei keine Veränderungen des Wasserstandes im Umfeld hervorgerufen werden.

Die Arbeiten werden von Beginn an von einem Fachbüro für Baugrund/Bodenmechanik mit einem Sachverständigen für Geotechnik begleitet. Dieser Sachverstand findet auch Eingang in die aktuellen Planungen.

Können die Genehmigungsbescheide eingesehen werden?
Die Genehmigungsbescheide sowie die dazugehörigen Planungsunterlagen können auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG) beim Landesverwaltungsamt, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz, eingesehen werden.
Werden die Luftemissionen laufend überwacht?

Die kontinuierliche Überwachung von Emissionen in der Luft, u.a. Schwefelwasserstoff, erfolgt am Messcontainer an der Bundesstraße (B183). Die Messungen erfolgen kontinuierlich, wobei die Daten regelmäßig an die Behörde übergeben bzw. auf der Internetseite der MDSE veröffentlicht werden.

Von den Luftemissionen gehen keine Gesundheitsgefahren aus.

Warum kann das Gelände der Deponie nicht betreten werden?
Die Deponie „Grube Johannes“ ist eine Altdeponie. Der Standort ist vollständig von einem Zaun umgeben. Hiermit kommt die MDSE ihrer Sicherungspflicht gemäß § 3 Abs. 3, S. 2 Deponieverordnung (DepV) nach. Danach hat der Deponiebetreiber die Deponie so zu sichern, dass ein unbefugter Zugang zu der Anlage verhindert wird. Die Funktionsfähigkeit des Zaunes wird im Rahmen der behördlichen Deponieüberwachungen regelmäßig kontrolliert.
Wer ist die MDSE?

Die Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH (MDSE) ist ein Unternehmen des Landes Sachsen-Anhalt und 100% in öffentlichem Besitz

Was macht die MDSE?

Die MDSE kümmert sich um den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge von Deponien. Des Weiteren widmet sie sich der Sanierung von Altlasten sowie der Umsetzung von Maßnahmen im Flächenrecycling. Der dritte Geschäftsbereich umfasst die Verwaltung und Verwertung von eigenen Liegenschaften, wodurch Brachflächen einer Nachnutzung zugeführt werden. Darüber hinaus will die MDSE die eigenen Flächen, insbesondere Konversionsflächen und Deponien nachhaltig und regional für die Erzeugung Erneuerbarer Energien nutzen.

Ist die MDSE deutschlandweit tätig?

Die MDSE arbeitet ausschließlich an Projekten in Sachsen-Anhalt.